Prozesse

Ex-Bankangestellter räumt jahrelangen Betrug ein

Ein ehemaliger Bankangestellter soll ältere Kunden um hohe Geldsummen betrogen haben. (Symbolbild)

Ein ehemaliger Bankangestellter soll ältere Kunden um hohe Geldsummen betrogen haben. (Symbolbild)

Von dpa

Er soll betagte Bankkunden um mehr als zwei Millionen Euro betrogen haben: Ein 58 Jahre alter ehemaliger Bankangestellter steht ab heute (9.00 Uhr) wegen Betrugs in 179 Fällen vor dem Landgericht Schweinfurt.

Ab dem Jahr 2012 soll der Angeklagte unter anderem während seiner Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Bankfiliale in einem Seniorenheim das Vertrauen von betagten und vermögenden Bankkunden gewonnen haben. Zehn Männern und Frauen soll er versprochen haben, Bargeld und andere Vermögenswerte gewinnbringend für sie anzulegen. Anstatt das Geld anzulegen, finanzierte er sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft einen luxuriösen Lebensstil.

Der Schaden für die Betroffenen - mehrere sind mittlerweile gestorben - beläuft sich demnach in den Jahren 2012 bis 2024 auf mehr als 2,1 Millionen Euro. Von 317 mutmaßlichen Betrugsfällen sind 138 Fälle bereits verjährt.

Obwohl für diese Fälle keine Verurteilung mehr möglich ist, möchte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass auch der dabei entstandene Schaden als Wertersatz bei dem Mann aus Schweinfurt eingezogen wird. Der Schaden allein durch die nicht verjährten Fälle beläuft sich demnach auf mehr als 750.000 Euro.

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei Appartements des Mannes und stellte dabei unter anderem rund 290.000 Euro an Bargeld, Kunstgegenstände, Uhren und teure Weine sicher. Der 58-Jährige sitzt seit November 2024 in Untersuchungshaft und hat sich laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Es sind acht Prozesstermine bis Ende August geplant.

Die betroffene Bank sieht sich zudem einer zivilrechtlichen Klage ausgesetzt. In einem Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Bamberg fordern Kläger rund 45.000 Euro zurück, da es Abhebungen gegeben habe, die von ihnen nicht autorisiert worden seien, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht Schweinfurt hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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