Anweisung des Innenministers

Polizei soll Nationalität von Verdächtigen aktiv nennen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Änderungen per Anweisung verfügt. (Archivbild)

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Änderungen per Anweisung verfügt. (Archivbild)

Von dpa

Bayerns Polizei soll die Nationalität von Verdächtigen in ihrer Pressearbeit künftig aktiv nennen. Das habe das Innenministerium von Joachim Herrmann (CSU) per Anweisung zum 1. Oktober angeordnet, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums in München. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet.

Das Ministerium begründete den Schritt mit einer zunehmenden Aufmerksamkeit für das Thema, sowie einer „Diskussion über die Nationalität von Tatverdächtigen in den sozialen Medien“ und dem Vorwurf, „dass die Nationalität bewusst verheimlicht werde“. Mit dem Schritt wolle das Ministerium eine „unbeeinflusste und sachliche Meinungsbildung in der Öffentlichkeit“ ermöglichen, sagte der Ministeriumssprecher.

Das Innenministerium verwies in diesem Zusammenhang auch auf die polizeiliche Kriminalstatistik für Bayern in den vergangenen Jahren. Demnach stieg der Anteil der Verdächtigen ohne deutsche Staatsbürgerschaft an der Gesamtzahl der Verdächtigen von 31,1 Prozent im Jahr 2015 auf 41 Prozent im vergangenen Jahr.

Deshalb solle von der Landespolizei, zu der auch die bayerische Grenzpolizei gehört, in der Pressearbeit ab Oktober „grundsätzlich aktiv“ mitgeteilt werden, welche Nationalität Verdächtige und Opfer im jeweiligen Fall besitzen.

Ausnahmen sind demnach vor allem Fälle, in denen ermittlungstaktische und datenschutzrechtliche Gründe dagegensprechen, zu veröffentlichen, welchen Pass oder welche Pässe die Verdächtigen besitzen. Der Datenschutz sei vor allem dann ein Hindernis, wenn die Nationalität zusammen mit weiteren veröffentlichten Informationen klarmacht, um wen genau es sich bei den Beschuldigten handelt.

Bisher sei die bayerische Polizei bei ihrer Pressearbeit „restriktiv“ mit Informationen zur Nationalität umgegangen, sagte der Ministeriumssprecher. „Eine aktive Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen und Tatopfern erfolgte nur, sofern dies für das Verständnis des zugrunde liegenden Sachverhalts erforderlich war.“

Bayern ist nicht das erste deutsche Bundesland, in dem die Polizei die Nationalität von Verdächtigen offensiver nennen soll als zuvor. Länder wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben sich teils schon vor Jahren für diesen Schritt entschieden. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) setzte sich zuletzt für eine bundesweit einheitliche Regelung des Themas ein.

Der Pressekodex des Deutschen Presserats sieht die Nennung von Nationalitäten bei der Berichterstattung über Straftaten nicht generell vor. In der Selbstverpflichtung von Medien heißt es, es sei darauf zu achten, dass die „Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt“. Die Zugehörigkeit soll dem Pressekodex zufolge nur erwähnt werden, wenn es daran ein begründetes öffentliches Interesse gebe.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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