Temporäre Regelung

Verbot für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen erlassen

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. (Archiv)

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. (Archiv)

Von Redaktion idowa

Die Bundespolizeidirektion München hat temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München erlassen. 

Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten. Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel zu erhöhen.

Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von Samstag, 28. November 2025, 6 Uhr, bis zum Sonntag, 4. Januar 2026, 24 Uhr, an den Orten Aschaffenburg Hauptbahnhof, Augsburg Hauptbahnhof, München Hauptbahnhof, München Ostbahnhof, München Pasing, den München S-Bahnhaltepunkten Karlsplatz / Stachus und Marienplatz, Nürnberg Hauptbahnhof, Regensburg Hauptbahnhof und Würzburg Hauptbahnhof.

Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und, unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz, ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.

 

 

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