Fahrbahnerneuerung

Abschnitte der A3, A92 und A93 erhalten Geschwindigkeitseinschränkungen

Auf bestimmten Abschnitten der Autobahnen A3, A92 und A93 gelten ab Mai Geschwindigkeitseinschränkungen von 120 und 80 Kilometer pro Stunde. (Symbolbild)

Auf bestimmten Abschnitten der Autobahnen A3, A92 und A93 gelten ab Mai Geschwindigkeitseinschränkungen von 120 und 80 Kilometer pro Stunde. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ab Anfang Mai 2025 werden im Zuständigkeitsbereich der Autobahn Südbayern auf Autobahnabschnitten der A3, A92 und A93 mit alten Betonfahrbahnen einheitliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten eingeführt. Grund dafür sei die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf diesen Abschnitten, teilte die Autobahn GmbH Südbayern am Donnerstag mit. Die Betonfahrbahnen aus den 1980er-Jahren haben demnach das Ende ihrer Nutzungszeit überschritten und werden Stück für Stück erneuert.

Betroffen von der Geschwindigkeitseinschränkung sind folgende Abschnitte: Auf der A3 vom Autobahnkreuz Deggendorf bis zur Anschlussstelle Hengersberg. Auf der A92 von der Anschlussstelle Oberschleißheim bis zur Anschlussstelle Eching-Ost, von der Anschlussstelle Freising-Süd bis zur Anschlussstelle Freising-Ost sowie von der Anschlussstelle Landshut-West bis zur Anschlussstelle Dingolfing-Ost. Auf der A93 betrifft es den Abschnitt zwischen dem Dreieck Saalhaupt und der Anschlussstelle Elsendorf.

Auf diesen Abschnitten werde für alle Verkehrsteilnehmer eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h eingeführt. Für Motorradfahrer gelte während der Sommermonate Mai bis September zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, denn Motorräder seien auf unebenen oder beschädigten Fahrbahnen besonders gefährdet.

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen werden durch das Aufstellen einer entsprechenden Beschilderung gültig. Je nach Streckenabschnitt werden die Schilder ab Anfang Mai schrittweise aufgestellt. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten so lange, bis die betroffenen Autobahnabschnitte erneuert wurden. Bei einer weiteren Verschlechterung des Fahrbahnzustands können die Höchstgeschwindigkeiten auch weiter reduziert werden.

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