Landshut/Taufkirchen

Versuchter Mord: Steinwerfer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt


Er hatte einen Stein auf einen fahrenden Kleintransporter geworfen: Dafür muss Mohammad A. für dreieinhalb Jahre hinter Gitter

Er hatte einen Stein auf einen fahrenden Kleintransporter geworfen: Dafür muss Mohammad A. für dreieinhalb Jahre hinter Gitter

Von kö

Weil er am 29. Dezember vergangenen Jahres in der Innenstadt von Taufkirchen vom Gehweg aus einen 600 Gramm schweren Stein auf einen vorbeifahrenden Kleintransporter geworfen hat, hat das Landgericht den 26-jährigen Mohammad A. am Dienstag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie Körperverletzung schuldig gesprochen.

Die als Schwurgericht tagende erste Strafkammer verurteilte den Iraker zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Staatsanwalt Achim Kinsky hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen versuchten Mordes beantragt; Verteidiger Maximilian Richter eine Bewährungsstrafe von "nicht mehr als einem Jahr" wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Die erste Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Markus Kring hatte es nach drei Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass die Handlung von Mohammad A. "objektiv höchst gefährlich und nicht beherrschbar" war. Weniger abgehärtete Fahrzeugführer als der Betroffene hätten vermutlich das Lenkrad herumgerissen und wären in den Gegenverkehr gekommen; diverse Folgen wären hier möglich gewesen, so Kring. Der Stein hätte auch die Windschutzscheibe durchschlagen und Fahrer oder Beifahrerin sogar tödlich treffen können. Das Motiv möge durchaus seiner psychischen Erkrankung geschuldet sein. Aber der Angeklagte selbst habe zeitnah in einer Vernehmung seine Tat mit dem Werfen von Steinen von Autobahnbrücken verglichen. "Er hat sich also mit der Gefährlichkeit seiner Tat beschäftigt." A. habe also mit bedingtem Tötungsvorsatz und dabei heimtückisch gehandelt. Dem betroffenen Autofahrer zufolge habe A. den Stein rasch aufgehoben und sofort mit maximaler Kraft geworfen. Daher sei die Kammer zu versuchtem Mord gelangt.

Staatsanwalt Achim Kinsky hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt. Der Flüchtling Mohammad A. sei über seinen ungewissen Status verärgert gewesen. Zudem sei er unter dem Einfluss einer psychotischen Episode gestanden. Dieser Sachverhalt habe sich aus dem Geständnis des Angeklagten und den Zeugenaussagen ergeben. Die Motivation des 26-Jährigen lag für Kinsky auf der Hand: Mit seiner Tat habe A. auf sich aufmerksam machen und allen zeigen wollen, dass er wirklich krank sei. Dies schließe aber nicht aus, dass A. nicht gewusst habe, dass er mit seiner Tat Menschen schwer verletzen könne. Ein bedingter Tötungsvorsatz liege daher vor, so Kinsky in seinem Plädoyer. Mohammad A. habe heimtückisch gehandelt, da kein Verkehrsteilnehmer damit rechne, plötzlich von einem Stein getroffen zu werden. Kinsky kam in seinem Antrag allerdings zu einer zweifachen Strafmilderung wie schlussendlich die Kammer dann auch: A. leide erwiesenermaßen an einer paranoiden Schizophrenie und es sei nicht auszuschließen, dass der 26-Jährige den Stein im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit geworfen habe. Außerdem habe "eine Verkettung glücklicher Umstände" dazu geführt, dass sich "die Tat des Angeklagten in einem Schadensprotokoll und Schlafstörungen der Beifahrerin erschöpft". Kinsky stand Mohammad A. zu, dass seine Tat nicht vergleichbar sei mit Menschen, die 50 Kilogramm schwere Brocken von einer Autobahnbrücke hieven. "Die wollen töten." Dennoch gebe es keinerlei rechtfertigenden Grund.

Verteidiger Maximilian Richter hatte keinen, dem Handeln seines Mandanten zugrunde liegenden bedingten Tötungsvorsatz gesehen. Die Sache hätte höchstens vor ein Schöffengericht gehört, sei aber vor einer Schwurgerichtskammer völlig fehl am Platze - Richter ging strafrechtlich von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus und beantragte eine Bewährungsstrafe von "nicht mehr als einem Jahr". Für Richter handelte es sich sogar um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in einem minder schweren Fall, aufgrund der Tatsache, dass es zu keinem körperlichen Schaden gekommen sei; zudem habe sich der Sachschaden mit etwas über 1.000 Euro gering gehalten. Außerdem dürfe man das Krankheitsbild von Mohammad A. nicht außer Acht lassen. Zu guter Letzt habe der 26-Jährige nach seinem Steinwurf auf das Eintreffen der Polizei gewartet: "Jemand, der töten wollte, haut doch da so schnell wie möglich ab."