Landgericht Landshut

Steinewerfer von Taufkirchen wegen versuchten Mordes vor Gericht


Weil er einen Stein auf ein Auto geworfen hat, muss sich ein Asylbewerber wegen versuchten Mordes verantworten.

Weil er einen Stein auf ein Auto geworfen hat, muss sich ein Asylbewerber wegen versuchten Mordes verantworten.

Von kö

Weil er einen schweren Stein auf ein vorbeifahrendes Auto geworfen hat, muss sich seit gestern ein Asylbewerber wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten.

Der 26-jährige Iraker ließ den Steinwurf zu Prozessbeginn über seine Verteidiger einräumen. Zum Motiv wurden indes keine Angaben gemacht: Dies wäre zu spekulativ, da Mohammad A. an einer paranoiden Schizophrenie leide und zur Tatzeit einen Schub gehabt habe, hieß es in der Erklärung.

Laut der von Staatsanwalt Achim Kinsky vertretenen Anklage warf Mohammad A. am 29. Dezember vergangenen Jahres gegen 9.30 Uhr im Zentrum von Taufkirchen mit massiven Steinen gezielt vom Gehweg auf vorbeifahrende Autos, um jemanden zu töten. Schließlich traf er mit einem 636 Gramm schweren Stein die Windschutzscheibe eines vorbeifahrenden Kleintransporters. Die Windschutzscheibe sprang, was einen Schaden von 1.137 Euro verursachte. Zudem erlitt die Beifahrerin einen Schock.

Der Anklage zufolge handelte A. aus Hass auf Deutschland und alle deutschen Bürger. Er war als Asylbewerber abgelehnt worden und glaubte, dass alle Deutschen ihn hassen würden. "Mit der Tat wollte er in verachtenswerter Weise erreichen, wie auch immer, in Deutschland zu bleiben."

Dem Betreuer von Mohammad A. zufolge besteht mittlerweile aufgrund der Erkrankung des 26-Jährigen ein Abschiebestopp. Die Verteidiger des Angeklagten erklärten, dass dieser wegen einer paranoiden Schizophrenie seit 2014 immer wieder in Behandlung ist. Im Herbst 2015 habe er eigenmächtig seine Medikamente abgesetzt. So sei es zu einem erneuten Schub gekommen, unter dessen Einfluss der Steinwurf erfolgt sei. Mohammad A. bedauere dies sehr.

Weitere Angaben werde man vor Gericht allerdings nicht machen. Die Verteidiger beantragten noch ein Beweiserhebungsverbot und sprachen in diesem Zusammenhang von "eklatanten Fehlern" seitens der Kripo Erding. Der 26-Jährige sei aufgrund seiner Psychose bei seiner Beschuldigtenvernehmung nicht vernehmungsfähig gewesen.

Zudem sei die Vernehmung ohne Beisein des Betreuers und eines Dolmetschers erfolgt. Einer Oberärztin des Bezirkskrankenhauses Taufkirchen zufolge hatte der 26-Jährige erklärt, er habe die Steine ursprünglich von einer Autobahnbrücke werfen wollen. Die Fachärztin für Psychiatrie erklärte ihn für den Tatzeitpunkt als "mit Sicherheit psychotisch", wollte ihm eine Vernehmungsfähigkeit aber nicht absprechen. "Die Kommunikation ging ganz gut."

Sie gehe davon aus, dass A. im Wesentlichen habe folgen können, "sowohl sprachlich als auch inhaltlich". Dem Protokoll des Ermittlungsrichters zufolge, das gestern auszugsweise verlesen wurde, arbeitete der 26-Jährige gar als Dolmetscher für andere Asylbewerber.

Folgt man den Zeugenaussagen, so verhielt sich A. während des Wurfes und auch im Anschluss ruhig und gefasst. Der Angeklagte habe sich eine Zigarette angezündet und ihn dann höflich gefragt, ob er die Polizei alarmieren könne, sagte ein 19-Jähriger. Der Zeuge hatte gerade geparkt und war im Begriff, aus seinem Auto auszusteigen, als er sah, wie der Angeklagte "mit voller Wucht" den Stein auf die Fahrbahn schmiss.

Auch der Mann, der hinter dem geschädigten Autofahrer fuhr, sprach von einem "massiven Wurf". Der Angeklagte habe den Stein "mit aller Kraft" geworfen. Danach habe er unbeeindruckt gewirkt. "Normalerweise haut man doch ab, wenn man so was macht", empörte sich eine Zeugin. Die 52-jährige Landwirtin berichtete von weiteren Steinwürfen. Die Steine seien zwar kleiner als der erste gewesen, aber er habe dennoch ein paar Autos getroffen.

Die Autofahrer hätten auch angehalten und sich beratschlagt. Sie habe aber nur noch gehört, wie einer meinte, der Schaden sei den Aufwand nicht wert. Mehr habe sie nicht mitbekommen, da sie vollauf damit beschäftigt gewesen sei, den schweren Stein mit ihrem Fuß zu sichern. Der Angeklagte sei währenddessen herum geschlendert. "Der war offensichtlich irre", folgerte die Zeugin.

Bis zum Eintreffen der Polizei habe sie ihren Fuß dann nicht mehr von dem Stein genommen - der Grund: "Mit Steinen auf Autos werfen ist ein "absolutes no go". Bedauerlicherweise habe sich die Polizei ganz schön Zeit gelassen. Eine Dreiviertelstunde habe sie den Fuß auf dem Stein gehabt.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.