Landshut

Messerstecherei nach vier Tagen blau - Jetzt wartet der Bau


Symbolbild: Mathias Adam

Symbolbild: Mathias Adam

Von Redaktion idowa

Weil er nach einem viertägigen Trinkgelage auf einen Saufkumpan eingestochen hat, hat die erste Strafkammer des Landgerichts am Mittwoch den 37-jährigen Sergej A. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Aufgrund seines Hangs zu schweren Straftaten und der dadurch bedingten Gefahr für die Allgemeinheit wurde zudem die Sicherungsverwahrung des Kasachen angeordnet; die Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt liegt laut Vorsitzendem Richter Markus Kring ebenfalls vor. Die Kammer hatte den von der Staatsanwaltschaft dargelegten Sachverhalt nach einer viertägigen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen. Versuche der Zeugen, ihre ursprünglichen Aussagen in der Hauptverhandlung zugunsten des Angeklagten zu relativieren, waren allesamt fehlgeschlagen.

Wie berichtet, hatte der 37-jährige Kasache mit Trinkkumpanen in der Wohnung einer Bekannten in Eggenfelden vier Tage lang Wodka getrunken und sich mit Drogen vollgepumpt. Am Abend des 11. Oktobers wurde Sergej A. aggressiv. Drei Saufkumpanen brachten ihn daher nach draußen, während die Frau in ihrer Wohnung blieb. Auf der Straße versuchten die Männer vergeblich, Sergej A. zu beruhigen. Der 37-Jährige zog ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von etwa zehn Zentimetern und rammte dieses unvermittelt in den linken Arm von Paul P. Dann lief er davon.

Der verletzte P. wurde von seinen Bekannten zurück in die Wohnung der Frau gebracht. Kurze Zeit später tauchte auch der Angeklagte dort wieder auf. Der Streit ging laut Staatsanwaltschaft erneut los. Auf die Frage, was A. gemacht habe, antwortete dieser: "Ich habe gar nichts gemacht, aber ich zeige Dir, was ich jetzt mache". Dann holte er das Messer erneut aus seiner Jacke und stach auf die linke Halsseite seines Landsmannes ein.

Die Kammer sei den ursprünglichen Angaben der Zeugen gefolgt, die schließlich im Kerngeschehen in der Hauptverhandlung gleich geblieben seien, sagte Richter Kring in der Urteilsbegründung. Rechtlich gesehen sei der erste Stich auf der Straße nach einer Provokation durch Paul P. eine gefährliche Körperverletzung gewesen, der zweite in der Wohnung ein versuchter Totschlag. Der Tötungsvorsatz sei allein schon durch die Ankündigung von A. erfüllt, er werde P. jetzt zeigen, was er mache.

"Er ist ein gefährlicher Straftäter", so Kring über den Angeklagten. Sergej As Straftaten seien immer schwerer geworden. Eine Unterbringung sei daher unabdingbar. Aufgrund seines jahrelangen exzessiven Alkoholkonsums, der dem psychiatrischen Sachverständigen zufolge bereits zu einer Persönlichkeitsveränderung geführt hat, würden auch die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vorliegen. Die Kammer ordnete auch diese an. Sergej A. wird aber zunächst in die Sicherungsverwahrung kommen. Dann kommt der Entzug - theoretisch: Wegen der vielen Freiheiten, mit denen beim Alkoholentzug gearbeitet werde, müsste der Kasache in der Sicherungsverwahrung erst eine Besserung zeigen, so Kring: "Da müsste er also vom Saulus zum Paulus werden."