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Ex-Steuerberaterin stellt trotz Fristsetzung zig Anträge – Verteidiger spricht von Krankheitswert


Der Richter wird weiterhin das zweifelhafte Vergnügen haben, dem Berufungsprozess gegen die ehemalige Steuerberaterin Roswitha S., der längst ins Absurde abgedriftet ist, vorzusitzen.

Der Richter wird weiterhin das zweifelhafte Vergnügen haben, dem Berufungsprozess gegen die ehemalige Steuerberaterin Roswitha S., der längst ins Absurde abgedriftet ist, vorzusitzen.

Seit vergangenen Donnerstag ist es amtlich: Richter Robert Mader wird weiterhin das zweifelhafte Vergnügen haben, dem Berufungsprozess gegen die ehemalige Steuerberaterin Roswitha S., der längst ins Absurde abgedriftet ist, vorzusitzen. Wie Mader am Freitag bekannt gab, wurde der Befangenheitsantrag, den die 53-jährige Landshuterin gegen ihn gestellt hatte, abgelehnt. Allerdings erfolgte eine Fristsetzung - was nicht weiter verwunderlich ist in Anbetracht der Tatsache, dass mittlerweile der 13. Hauptverhandlungstag ins Land gegangen ist. Roswitha S., die 2013 vom Amtsgericht wegen Untreue in drei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war und die seit November aufgrund des Verdachts weiterer Vermögensdelikte in Untersuchungshaft sitzt, scheint dies alles nicht zu tangieren: Auch am Freitag stellte sie wieder munter Anträge, um ihre Unschuld zu beweisen, ganz unter der Maxime "Ich habe mich immer an die Vorschriften gehalten". Verteidiger Prof. Dr. Ernst Fricke spricht in diesem Zusammenhang von Krankheitswert.

Roswitha Ss Verteidiger Prof. Dr. Ernst Fricke beantragte, ein neues psychiatrisches Gutachten zur fehlenden Schuldfähigkeit seiner Mandantin im Tatzeitraum einholen zu lassen. Die Psychiaterin Dr. Ruth Saueracker war am fünften Verhandlungstag zu dem Ergebnis gekommen, dass S. für die Taten in vollem Umfang verantwortlich ist. Dann war Saueracker entlassen worden, noch ehe sich S. selbst zu den Vorwürfen eingelassen hatte. Die Sachverständige habe aber den Auftrag vom Gericht gehabt, so Fricke, sich auch aus dem "Inbegriff der Hauptverhandlung" ein Bild zu machen und die Erkenntnisse in ihr Gutachten einzubringen. Dies sei somit nicht geschehen. Zudem entspreche das Gutachten in etlichen Punkten nicht den wissenschaftlichen Standards. Das neue Gutachten werde ergeben, so Fricke, dass S. zumindest vermindert schuldfähig gewesen sei. Fricke nannte als mögliche Ursache die besonderen Lebensumstände von S. in den Jahren 2010 und 2011. "Die existenzielle Gefährdung ihrer Familie, der Kampf um Unterhalt und um das Sorgerecht der Kinder hat die Angeklagte überfordert und zu einem Verhalten mit Krankheitswert geführt." In den letzten sechs Verhandlungstagen habe seine Mandantin selbst Beweisanträge gestellt und dabei gezeigt, dass sie von ihrer Unschuld zutiefst überzeugt sei: "Die Differenz zwischen objektiver und subjektiver Einschätzung der Angeklagten hat für den Fall, dass das Gericht zu einer Verurteilung neigt, Krankheitswert."

Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.