Cham

Kein Spaß: Gefälschte Killer-Clown-Meldungen


Dreister Fake: Diesen Bericht haben wir nicht geschrieben, einen solchen Vorfall gab es auch nicht.

Dreister Fake: Diesen Bericht haben wir nicht geschrieben, einen solchen Vorfall gab es auch nicht.

"Spaß ist das nicht mehr", stellt Alfons Windmaißer klar. Der Chef der Chamer Polizei sagt das im Zusammenhang mit einer Falschmeldung im Internet, wonach ein sogenannter Horroclown im Parkdeck unterwegs gewesen sein soll. Auf Anfrage stellt er klar, dass eine Funkstreife zum besagten Zeitpunkt mit einer banalen Verkehrskontrolle beschäftigt gewesen sei. Er weist außerdem daraufhin, dass es sich bei der Seite um eine Fakeseite handelt. Außerdem tauchte auf Facebook und Whatsapp ein Screenshot auf, der eine angebliche Meldung auf unserer Seite zeigt ("Achtung! Killer-Clowns in St. Englmar gesichtet!". Dabei handelt es sich dabei ebenfalls um eine Fälschung.

Die angebliche Meldung von idowa.de meldet Killer-Clowns im Landkreis Straubing-Bogen. Allerdings handelt es sich bei der Meldung, die auf Whatsapp die Runde macht, um eine Fotomontage. Die Polizeiinspektion Bogen bestätigte auf Nachfrage, dass keinerlei "Killer-Clown"-Vorfälle in Sankt Englmar bekannt seien. Die meisten Meldungen von Killer-Clowns sind Falschmeldungen.

Das bestätigt auch mimikama.at. Auf dieser Seite wird über sogenannte Hoaxes (Falschmeldungen, Fakes) aufgeklärt. Dort wird bereits darauf hingewiesen und Rat zum Erkennen der Falschmeldung gegeben. "Ein Großteil der aktuellen Clown-Warnungen werden auf der Webseite 'www.24aktuelles.com' veröffentlicht, sprich: Warnungen, die in der Adresse ein 24aktuelles.com tragen, sind bewusst erzeugte Falschmeldungen. Da benötigt es dann auch keiner tieferer Recherche oder Fragestellung: die Inhalte der Plattform 24aktuelles.com sind komplett frei erfunden und dienen der Unterhaltung."

Derlei Falschmeldungen sind allerdings keine Kavaliersdelikte: Sollten die Täter ausfindig gemacht werden, können ihnen gemäß Paragraf 145 d Strafgesetzbuch (Vortäuschen einer Straftat) eine Geldbuße oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Zudem können sie nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (Belästigung der Allgemeinheit) belangt werden.

Aber Achtung: Richtige "Clown Pranks" haben sich inzwischen auch in Geiselhöring und in Regensburg erreignet. Dabei handelt es sich nicht um einen harmlosen Scherz, denn das Erschrecken argloser Passanten kann weitreichende Folgen haben.

Mehr dazu lesen Sie hier: "Innenminister Herrmann: Hart gegen Grusel-Clowns vorgehen".

Mit einer Fakemeldung hat ein Spaßvogel in den lokalen Facebookgruppen für Aufregung gesorgt.

Mit einer Fakemeldung hat ein Spaßvogel in den lokalen Facebookgruppen für Aufregung gesorgt.