München

Autokauf? Verwandtenbesuch? Oder doch illegale Arbeitsaufnahme?


Symbolbild: Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich etwa 41.000 Passagiere zur Ein- und Ausreise. Dazu gehört in vielen Fällen auch Überprüfung des Reisezwecks.

Symbolbild: Bundespolizisten am Flughafen München kontrollieren täglich etwa 41.000 Passagiere zur Ein- und Ausreise. Dazu gehört in vielen Fällen auch Überprüfung des Reisezwecks.

Von Jakob Dreher

Sie kamen aus Griechenland und wollten angeblich ein Auto kaufen. Später meinten sie, Verwandte besuchen zu wollen. In Wirklichkeit waren die beiden Männer wohl auf der Suche nach Arbeit in Deutschland. Am Sonntag (20. März) haben Bundespolizisten im Terminal 2 zwei albanische Staatsangehörige aus dem Verkehr gezogen, weil sie die für ihren offensichtlich wahren Aufenthaltszweck nötigen Dokumente nicht vorlegen konnten. Einer der beiden hatte sogar einen gefälschten Ausweis im Gepäck.

Die 33- und 39-jährigen Männer waren aus Kalamata im Erdinger Moos gelandet. Als Bundespolizisten sie kontrollierten, legten die beiden in Griechenland lebenden Albaner gültige albanische Reisepässe und gültige griechische Aufenthaltstitel vor. So weit, so gut. Diese Dokumente hätten die beiden auch berechtigt, sich zu touristischen Zwecken in Deutschland aufzuhalten.

Genau das wollten die zwei Albaner angeblich auch tun. Sie seien für zwei Tage nach München gekommen, um ein Auto zu kaufen. Anschließend wollten sie mit dem erworbenen Gefährt wieder nach Griechenland fahren. Allerdings hatten die beiden zusammengerechnet nur etwa 1.800 Euro bei sich. Den Hinweis der Beamten, dass die Suche auf dem deutschen Automarkt in diesem Preissegment eine doch größere Herausforderung sein dürfte, quittierten sie mit einer neuen Geschichte. Eigentlich seien sie ja nach München gekommen, um Verwandte zu besuchen. Allerdings wollten oder konnten sie sich zu den vermeintlichen Gastgebern nicht weiter äußern.

Die Erklärungen der beiden Reisenden nährten die vorhandenen Zweifel der Polizisten noch zusätzlich. Also nahmen die Beamten die beiden mit zur Wache. Dort fanden die Bundespolizisten bei der Durchsuchung des 39-Jährigen eine gefälschte griechische Identitätskarte und Arbeitskleidung. Auch bei den Vernehmungen konnten oder wollten die beiden Albaner keine konkreten oder auch plausiblen Angaben machen.

Der 39-Jährige wollte nicht gewusst haben, dass der griechische Ausweis gefälscht ist. Er habe diesen über einen Anwalt in Athen beantragt. Dafür habe er 3.000 Euro an einen Taxifahrer bezahlen müssen, der das Geld angeblich an den Anwalt übergeben habe. Den Rechtsvertreter selbst habe er nie kennengelernt.

Der 33-Jährige blieb bis zum Schluss bei der Geschichte des Verwandtenbesuchs. Allerdings könne er die Verwandten nur über Facebook kontaktieren und wolle aus Angst vor Schwierigkeiten keine weiteren Angaben zu ihnen machen.

Da die beiden Albaner die Zweifel der Bundespolizisten nicht ausräumen konnten und die bei der Durchsuchung gefundenen Gegenstände den Verdacht der Beamten sogar noch erhärteten, zeigten die Grenzpolizisten die beiden Albaner wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts, den 39-Jährigen zusätzlich noch wegen Verbringen falscher amtlicher Ausweise an. Mit diesen Strafanzeigen im Gepäck müssen die Albaner heute (21. März) wieder zurück in ihre Heimat fliegen.