Landgericht Regensburg

Kinder belästigt: 22-Jähriger muss in geschlossene Anstalt


Wegen seiner kognitiven Einschränkung treffe den jungen Mann keine Schuld an seinem Verhalten. Eine Gefahr für die Allgemeinheit bleibe er aber und müsse in einer geschlossenen Anstalt leben, urteilte das Regensburger Landgericht.

Wegen seiner kognitiven Einschränkung treffe den jungen Mann keine Schuld an seinem Verhalten. Eine Gefahr für die Allgemeinheit bleibe er aber und müsse in einer geschlossenen Anstalt leben, urteilte das Regensburger Landgericht.

Am Mittwoch ist der 22-jährige Mann, der im Sommer 2023 mehrfach Buben zwischen elf und 13 Jahren belästigt und betatscht hatte, zu einer psychiatrischen Unterbringung auf unbestimmte Dauer verurteilt worden. Richter Gerald Siegl sah es als erwiesen an, dass der kognitiv eingeschränkte junge Mann die Taten begangen hatte.

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