Landkreis Regensburg

Wahlfälschungs-Prozess: Anklage legt Revision ein


Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen das Urteil zur mutmaßlichen Wahlmanipulation von Geiselhöring Revision eingelegt. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen das Urteil zur mutmaßlichen Wahlmanipulation von Geiselhöring Revision eingelegt. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen das Urteil zur mutmaßlichen Manipulation der Kommunalwahl 2014 in Geiselhöring (Kreis Straubing-Bogen) Revision eingelegt.

Das erklärte Sprecher Markus Pfaller am Mittwoch. Dies sei "vorsorglich zur Fristwahrung geschehen", so Pfaller. Die Frist für die Revision läuft am heutigen Donnerstag aus. Nach dem Eingang der schriftlichen Urteilsgründe hat die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, mögliche Verfahrensrügen zu begründen. Tut sie das, geht das Verfahren zur Überprüfung an den Bundesgerichtshof; verzichtet sie, wird das Urteil rechtskräftig. Im Mittelpunkt des Prozesses stand der Spargelbauer Karl B. Er wurde vergangene Woche nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" freigesprochen.