Party in Straubing

Ungebetene Gäste verprügelt: Notwehr oder Körperverletzung?


Zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung ist es am Samstag in Straubing gekommen. (Symbolbild)

Zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung ist es am Samstag in Straubing gekommen. (Symbolbild)

Von Patrick Beckerle und Redaktion idowa

Ein nicht alltäglicher Polizeieinsatz hat am Wochenende in Straubing für Aufsehen gesorgt. Ein Bewohner der St. Nikola-Straße setzte sich dabei handfest gegen vier unerwünschte Gäste zur Wehr. Notwehr oder gefährliche Körperverletzung? Darüber gehen die Meinungen vor allem in den sozialen Medien auseinander. Und auch für die Polizei ist der Fall noch nicht klar.

Was bisher bekannt ist: Am Sonntag gegen 0.30 Uhr stehen vier Personen plötzlich vor der Tür eines Wohnanwesens in der St.-Nikola-Straße. Laut Polizeibericht vermuten sie offenbar, dass eine Party stattfindet - und wollen mitmachen. Der Wohnungsinhaber öffnet die Tür, es kommt zu tumultartigen Szenen. Was dabei genau passiert, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Fest steht aber: Der Wohnungsinhaber wehrt sich mit einem Holzstock und einigen Freunden gegen die unerwünschten Gäste. Dadurch werden zwei Männer aus der Gruppe leicht verletzt. Die Folge: eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der Fall wirft seitdem vor allem im Netz viele Fragen auf. Der Tenor: Warum erhält der Wohnungsinhaber eine Anzeige? Hat er sich - Stichwort Notwehr - nicht nur verteidigt? Und warum kommen die ungebetenen Gäste scheinbar ungestraft davon? Eine Sprecherin der Straubinger Polizei erklärt dazu gegenüber idowa, dass die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung von Amts wegen vorgeschrieben seien. Zwei Personen wurden verletzt, die Polizei ist deswegen verpflichtet, gegen den Verdächtigen zu ermitteln. Ermittlungen allein bedeuten aber noch keine Schuldzuweisung. Ob ein Verfahren gegen den Wohnungsinhaber eröffnet wird, entscheidet schlussendlich die Staatsanwaltschaft. "Dabei wird natürlich auch die Frage, inwiefern hier möglicherweise ein Fall von Notwehr beziehungsweise Nothilfe vorliegt, eine Rolle spielen", so die Sprecherin.

Gleichzeitig bedeutet die Tatsache, dass gegen die Gäste bislang nicht ermittelt wird, auch nicht automatisch, dass sie straffrei ausgehen werden. Hier steht der Verdacht auf Hausfriedensbruch im Raum. Hausfriedensbruch ist allerdings ein sogenanntes Antragsdelikt. Sprich: Der Wohnungsinhaber selbst müsste gegen die Personen Anzeige erstatten, um Ermittlungen in diese Richtung einzuleiten. Das ist laut der Sprecherin bislang noch nicht geschehen. Hinzu kommt, dass noch nicht eindeutig geklärt wurde, ob sich die Personen wirklich Zugang zu der Wohnung verschaffen konnten. "Das spielt beim Tatbestand des Hausfriedensbruch jedoch eine wichtige Rolle", so die Sprecherin.

Bislang konnten die Beteiligten des Vorfalls noch nicht vernommen werden. Die Ermittler hoffen aber, nach den Vernehmungen ein klareres Bild der Geschehnisse darstellen zu können.