Aiglsbach/Regensburg

Unfall ausgeschlossen: Dreieinhalb Jahre Haft für Hammerattacke


Symbolbild: dpa

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Von alf

Nach drei Verhandlungstagen verurteilte die 2. Strafkammer des Landgerichts Regensburg einen 65 Jahre alten Frührentner aus dem südlichen Landkreis Kelheim am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Wegen Fluchtgefahr bleibt der seit elf Monaten bestehende Haftbefehl weiter vollzogen, da der Angeklagte durch die Tat seine Bindung zu der Familie zerstört hat. Auch war er unter falschem Namen auf der Flucht, konnte jedoch durch die Ortung seines Handys bereits am nächsten Tag festgenommen werden.

Wie berichtet hatte der Angeklagte im März vergangenen Jahres ohne jegliche Vorwarnung mit einem Hammer auf seine zwei Jahre jüngere Ehefrau eingeschlagen. Das Ehepaar war 43 Jahre lang verheiratet und führte nach übereinstimmenden Aussagen bis zum Schluss eine harmonische und liebevolle Beziehung. Wie konnte es da zu solch einer tragischen Tat kommen? In seiner mündlichen Urteilsbegründung brachte der Gerichtsvorsitzende Richter Oliver Wagner die Überzeugung der Strafkammer zum Ausdruck: Der Angeklagte muss in der Nacht vor der Tat den Plan gefasst haben, seine Ehefrau zu töten. Da er diesen Plan jedoch frühzeitig und freiwillig aufgegeben hatte, erfolgte die Verurteilung "nur" wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die vom Angeklagten geschilderte Unfallsituation hingegen bezeichnete der Gerichtsvorsitzende als "hanebüchen". Dies zeige bereits das Nachtat-Verhalten des Angeklagten. Bei dem Schlag auf den Hinterkopf war bei der Geschädigten eine Arterie geplatzt, die stark blutete. Als sie den Angeklagten bat, einen Arzt zu rufen, weigerte er sich mit der Bemerkung: "Dann muss ich ins Gefängnis". Dadurch, dass diese Wunde nicht ärztlich versorgt wurde, bestand nach Auskunft des Rechtsmediziners eine konkrete Lebensgefahr. Auch hatte er seinen Sohn auf der Flucht angerufen und diesem mitgeteilt: "Ich habe der Mutter einen Hammer auf den Kopf geschlagen".

Berücksichtigt haben die Strafkammer bei der Findung des Strafmaßes, dass der Angeklagte in seinem Leben ungerecht und hart behandelt wurde, sowie seine hohe Haftempfindlichkeit. Auch habe er sich selbst weit mehr bestraft. Seine Ehefrau lebt inzwischen anonym in einem anderen Ort und hat die Scheidung eingereicht. Auch seine Söhne haben sich von ihm abgewandt. Schließlich honorierten die Richter, dass er "indirekt für die Rettung verantwortlich" war, denn ohne den Anruf bei seinem Sohn wäre die Geschädigte womöglich verblutet.