Rettenbach/Regensburg

Hammerattacke: Sieben Jahre Haft für 62-Jährigen


Symbolbild: dpa

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Von ar

Sieben Jahre Haft erwarten den 62-jährigen Mann aus Rettenbach, der sich in dieser Woche vor dem Regensburger Schwurgericht verantworten musste. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Juli 2012 seine Ehefrau mindestens elfmal mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen hatte - mit dem Vorsatz, sie zu töten. Auch ordnete das Gericht an, den Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf sechs Jahre plädiert.

Eigentlich könne er sich komplett auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft berufen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er führte aus, dass das Paar bis zum Schicksalstag im Juli des vergangenen Jahres in "geordneten Verhältnissen" gelebt habe. Der Angeklagte Peter Dietrich J. sei seit 1991 verheiratet gewesen - und zwar mit der Frau, die er nach vielen Jahren relativ normal verlaufenden Ehelebens zu töten versucht hatte, so der Richter.

Persönlichkeit verändert

Noch bevor er mit dem Hammer auf sie losgegangen war, sei es jedoch immer wieder zu Beleidigungen und zu körperlichen Übergriffen gekommen, bezog sich der Richter auf entsprechende Aussagen und sprach in diesem Zusammenhang von Persönlichkeitsveränderungen des Angeklagten. Eine Trennung sei damals die Folge gewesen, der eine Versöhnung folgte. Doch auch nach dem Umzug nach Rettenbach habe sich nichts geändert, seien immer wieder verbale Attacken vorgekommen, bevor sich bei ihm die fixe Idee festgesetzt habe, seine Frau mit dem Hammer zu erschlagen. Aus nichtigem Anlass sei an dem bewussten Tag im Juli dann das Fass zum Überlaufen gekommen. Ein einzelnes, von der Frau moniertes Bier am Mittag habe gereicht: Der Angeklagten holte einen Hammer und schlug ohne Vorwarnung auf den Kopf seiner Frau ein.


Der Richter sprach von direktem Tötungsvorsatz. Es sei davon auszugehen, dass die Wahrnehmungsfähigkeit des Beschuldigten in diesem Moment nicht eingeschränkt war. Auch habe er seine Tat nie bedauert, sagte der Richter. Er belegte das mit einer Aussage des Mannes: "Schade, dass es nicht so ausgegangen ist wie gewünscht. Sie hat es nicht verdient, weiterzuleben." Sein Opfer habe sich zwar von den schweren Kopfverletzungen einigermaßen erholt, werde aber weiterhin von Angstzuständen und Albträumen gepeinigt.

Die Frage nach der Schuldfähigkeit wurde von Sachverständigen beurteilt. Die hätten zwar erhebliche psychische Beeinträchtigungen festgestellt. Trotzdem habe der 62-jährige Mann genau gewusst, dass er nicht morden darf. Somit sei die Schuldunfähigkeit nicht gegeben.

Überraschender Angriff

Das Merkmal der Heimtücke sei durch den überraschenden Angriff von hinten ebenfalls erfüllt. Angesichts der Hoffnung auf den Tod seiner Frau könne auch nicht das Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich "Rücktritt vom Mordversuch" Anwendung finden, führte der Prozessvorsitzende weiter aus. Für den Angeklagten würden die verminderte Steuerungsfähigkeit sprechen. Auch habe der Angeklagte ein frühes und umfassendes Geständnis abgelegt. Gegeben sah der Richter eine Gefahr für die Allgemeinheit, die vom Täter ausgeht. Deshalb ordnete er die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

Der 62-jährige Angeklagte (rechts), der im Juli 2012 seine Ehefrau mit dem Vorsatz der Tötung mindestens elfmal auf den Kopf geschlagen hatte, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Der 62-jährige Angeklagte (rechts), der im Juli 2012 seine Ehefrau mit dem Vorsatz der Tötung mindestens elfmal auf den Kopf geschlagen hatte, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.