Landkreis Regensburg

Hund qualvoll im Auto verendet - Besitzer muss 12.000 Euro zahlen


Symbolbild: Stephan Jansen/dpa

Symbolbild: Stephan Jansen/dpa

Von alf

Im Mai vergangenen Jahres hatte ein Forstbetriebs- und Jagdleiter der Bayerischen Staatsforste stundenlang seinen erst 15 Monate alten Jagdhund im Auto zurückgelassen und ohne Wasser der prallen Sonne ausgesetzt (idowa berichtete). Der Rüde musste qualvoll sterben.

Im September letzten Jahres wurde der hoch dotierte Forstbeamte vom Amtsgericht Regensburg wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Diese Entscheidung hätte dem Angeklagten nicht nur den Jagd- und Waffenschein gekostet, er wäre auch als Forstbetriebsleiter nicht mehr tragbar gewesen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten gegen das Urteil Berufung ein. Am Montag kam vor dem Landgericht Regensburg unter Vorsitz von Richter Gerhard Stockert die entscheidende Wende.

Fast wie auswendig gelernt wiederholte der Angeklagte, dass er den Vorfall zutiefst bedauere. Es sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, seinen so geliebten Vierbeiner einfach zu vergessen. Ursprünglich strebte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung eine höhere Bestrafung an, wobei sie 150 Tagessätze für angemessen hielt. Doch nach der Vernehmung der Zeugen begann der Anklagevertreter laut zu denken. In seinen Augen würde den Angeklagten das Bild des qualvoll verendeten Hundes ein Leben lang verfolgen, von den beruflichen Konsequenzen ganz abgesehen. Daher könne er sich eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage von 12.000 Euro durchaus vorstellen.

Damit stieß er beim Verteidiger und dem Gericht offene Türen ein. Das Geld kommt dem Tierschutzverein Regensburg und Umgebung e. V. zu Gute.