Landkreis Regensburg

Es mangelte drei mal am "triftigen Grund"


Die Polizei konnte keine glaubwürdigen Erklärungen für die nächtlichen Ausflüge erkennen. (Symbolbild)

Die Polizei konnte keine glaubwürdigen Erklärungen für die nächtlichen Ausflüge erkennen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In der Nacht auf Montag hat die Straubinger Polizei in drei Fällen Bürger auf der Straße angetroffen, die keinen "triftigen Grund" für die ihre Missachtung der nächtlichen Ausgangssperre vorweisen konnten.

Gegen 22 Uhr kontrollierten die Beamten in der Schlesischen Straße ein Auto, in dem drei junge Männer saßen. Es zeigte sich, dass der Fahrzeughalter aus Feldkirchen mit zwei Bekannten aus Straubing und aus Bogen unterwegs war, womit drei verschiedene Haushalte vorlagen. Das Trio konnte zudem keinen "triftigen Grund" für die späte Fahrt nennen.

Kurz darauf traf es, ebenfalls in der Schlesischen Straße, einen 21-jähriger Straubinger. Bei dieser Kontrolle wurde festgestellt, dass der junge Mann seinen Wohnungswechsel nicht fristgerecht bei der Meldebehörde angezeigt hatte - und auch er konnte nicht hinreichend erklären, warum er nach 21 Uhr noch unterwegs war.

Gegen 0.30 Uhr am frühen Montagmorgen wollten die Straubinger Polizeibeamten am Stadtgraben ein Radfahrer kontrollieren, welcher aber zunächst zu flüchten versuchte. Im Verlauf der Flucht ließ er sein Fahrrad zurück und lief zu Fuß weiter, konnte aber schließlich festgenommen werden. Wie sich herausstellte, wurde nach dem 30-Jährigen gefahndet und sein Fahrrad war gestohlen. Für seinen nächtlichen Ausflug konnte auch er keine "triftigen Gründe" vorbringen.

Gegen alle kontrollierten Personen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen erstellt und gegen den Radfahrer zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf einen Fahrraddiebstahl eingeleitet.