Inzidenz stabil unter 150

Click & Meet im Kreis Straubing-Bogen ab Dienstag möglich


Ein Arzt hält in einer Hausarztpraxis einen Tupfer, mit dem ein Abstrich für einen Coronatest gemacht wird. Ab sofort greift in Bayern ein neues Testkonzept, welches auch Menschen ohne jegliche Krankheitssymptome kostenlose Coronatests ermöglicht. Die Kosten dafür übernimmt der Freistaat Bayern.

Ein Arzt hält in einer Hausarztpraxis einen Tupfer, mit dem ein Abstrich für einen Coronatest gemacht wird. Ab sofort greift in Bayern ein neues Testkonzept, welches auch Menschen ohne jegliche Krankheitssymptome kostenlose Coronatests ermöglicht. Die Kosten dafür übernimmt der Freistaat Bayern.

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Straubing-Bogen liegt der 7-Tage-Inzidenzwert seit fünf Tagen unter dem maßgeblichen Inzidenzwert von 150. Damit gelten ab Dienstag für den Landkreis neue Regelungen. Das teilte das Landratsamt am Montag mit.

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie etwa Lebensmitteläden, Apotheken oder Drogerien bleiben weiter geöffnet. Es gelten weiterhin die Hygieneregeln und eine Begrenzung der Kundenzahl.

Für alle anderen Ladengeschäfte ist die Öffnung für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig. Sie müssen ein negatives Testergebnis im Bezug auf SARS-CoV-2 vorweisen können. Es gelten dabei höchstens 24 Stunden alte PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests, die unter Aufsicht des Betreibers durchgeführt werden.

Auch hier gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, mit der Maßgabe, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 40 Quadratmeter der Verkaufsfläche; der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben. Hier sind Name, Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) zu dokumentieren, schreibt das Landratsamt.

Die Testnachweispflicht entfällt, wenn stattdessen der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassen Impfstoff erbracht wird, bei der die abschließende Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt. Sie entfällt auch für Genesene, wenn der Besucher oder die Besucherin über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügt, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.