Regensburg

Bewährungsstrafe für 27-jährigen Drogendealer


Mit Marihuana soll alles angefangen haben: weil er mit Drogen gedealt haben soll stand ein 27-Jähriger am Dienstag vor Gericht. (Symbolbild)

Mit Marihuana soll alles angefangen haben: weil er mit Drogen gedealt haben soll stand ein 27-Jähriger am Dienstag vor Gericht. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein 27-Jähriger, der im Raum Regensburg einen florierenden Drogenhandel betrieben hatte, musste sich am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Weil der Ex-Dealer vor Gericht über seine Hintermänner auspackte und in der Zeit seit seiner Verhaftung einen freiwilligen Drogenentzug gemacht hat, lautete das Urteil zum Schluss auf Bewährung.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte zunächst kleine Mengen Marihuana angekauft, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. Doch die Mengen sollen im Laufe der Zeit größer geworden sein, außerdem soll der Mann dann auch mit härteren Substanzen gehandelt haben. Es sollen so mehrere Kilo Amphetamin und hunderte von Ecstasy-Tabletten durch seine Hände gewandert sein. Ein Großteil der Drogengeschäfte fand wohl in einem Regensburger Lokal statt.

Vor Gericht ging dann alles ganz schnell. Bereits am ersten Verhandlungstag wurden die Plädoyers gesprochen und das Urteil verkündet. Die Staatsanwaltschaft hielt dem 27-Jährigen zu Gute, dass er selbst einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung des Falls geleistet habe. So hatte er Aussagen über seine Hintermänner getätigt, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich 39 weitere Verfahren eröffnen konnte, bestätigte Thomas Polnik, der Sprecher des Landgerichts Regensburg, gegenüber idowa. Der heute 27-jährige Ex-Dealer hatte außerdem in der Zeit seit seiner Verhaftung eine freiwillige Entziehungskur gemacht.

Das Strafmaß wurde im Laufe des Verfahrens zweimal abgesenkt. Zum Schluss übrig blieben zwei Jahre auf Bewährung - mit der Auflage, dass der Mann sich für die Zeit seiner Bewährung von berauschenden Substanzen fernhalten muss. Er muss außerdem seine Therapie im Rahmen einer sogenannten ambulanten Nachsorge fortsetzen.