Regensburg

Alkoholverbot am Bahnhof: Wie wird es umgesetzt?


Wer am Regensburger Bahnhof trinkt, den erwartet im schlimmsten Fall eine Strafanzeige. (Symbolfoto)

Wer am Regensburger Bahnhof trinkt, den erwartet im schlimmsten Fall eine Strafanzeige. (Symbolfoto)

Das Alkoholverbot, das am Regensburger Bahnhof seit 1. November gilt, hat hohe Wellen geschlagen. Wir haben bei einem Bahnsprecher nachgefragt, weshalb das Verbot festgelegt wurde, was das für Reisende bedeutet und was unbelehrbare Alkoholsünder auf dem Bahnhofsgelände erwartet.

"Wir haben bei den quartalsmäßigen Kundenbefragungen immer öfter den Hinweis erhalten, dass sich Reisende durch trinkende Personen gestört fühlten," so der Bahnsprecher. "Wir wollen, dass die Kunden sich wohlfühlen, darum ist das Verbot nun in Kraft getreten." Das Verbot gilt im Bahnhof, auf dem Vorplatz und dem gesamten Gelände der Deutschen Bahn.

Der Bahnsprecher betont, dass der Konsum von Alkohol in den Bahnhofsrestaurants oder an dem bald wieder aufgestellten Glühweinstand im Winter natürlich weiter erlaubt sei. Auch wer im Bahnhof einkauft und eine Kiste Bier zum Auto trägt, hat keine Repressalien zu erwarten.

Auch wenn eine lustige Gruppe von Regensburg aus auf das Straubinger Gäubodenvolksfest oder nach München aufs Oktoberfest fährt, wird im Regelfall ein Auge zugedrückt, wenn andere Reisende nicht gestört oder belästigt werden. "Wir wollen mit Augenmaß vorgehen," so die Zusammenfassung des Bahnsprechers.

Wer sich jedoch regelmäßig und heftig am Bahnhof betrinkt oder unangenehm auffällt, der kann mit einem Platzverweis belegt werden. Im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot, als letzte Konsequenz eine Strafanzeige, denn die Bahn hat auf den Bahnhöfen das Hausrecht.

Platzverweise und Hausverbote werden durch das DB-Sicherheitspersonal verhängt. Neben den bisherigen Tätigkeiten wird auf Kontrollgängen oder bei Meldung auch auf die Durchsetzung des Alkoholverbotes geachtet. Die Bahn kommuniziert das Verbot schon seit einiger Zeit mittels Lautsprecherdurchsagen. Auch werden Tafeln aufgestellt. Ausreden gelten also nicht!

An anderen Bahnhöfen, explizit in Cham, Straubing, Landshut, Deggendorf und Plattling, ist ein solches Verbot vorerst nicht geplant. "Allerdings haben wir am Münchner Bahnhof und mit einem teilweisen Verbot am Nürnberger Bahnhof gute Erfahrungen gemacht", wie der Sprecher erläutert. Deshalb soll das Verbot in Nürnberg erweitert werden und nicht mehr nur die Nächte am Wochenende umfassen, sondern generell gelten.