Grillen

Man kann nicht machen, was man will

Im Garten feiern, arbeiten und den Hund laufen lassen, das ist nicht immer erlaubt


Grillen ist in der Stadt im Garten und auf dem Balkon nicht immer erlaubt. Die Einzelfälle regelt das Privatrecht.

Grillen ist in der Stadt im Garten und auf dem Balkon nicht immer erlaubt. Die Einzelfälle regelt das Privatrecht.

Auf dem Grill brutzeln Bratwürstchen. Gitarren-Sound dröhnt durch die Nachbarschaft. Die Hunde jagen bellend dem Ball hinterher, der über den gemähten Rasen rollt. Doch die Frühlings-Idylle trügt: Wer die Hauslärm-Verordnung nicht beachtet, der muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

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