Stichtag: 31. März

Die Ausgleichsabgabe wird fällig

Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote für behinderte Menschen nicht erfüllen, zahlen


Monatlich beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Monatlich beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

Der 31. März ist der Stichtag für die Ausgleichsabgabe. Diese müssen alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bezahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote von fünf Prozent für behinderte Menschen nicht erfüllen. Das teilt das Inklusionsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit. Monatlich beträgt die Ausgleichsabgabe zwischen 125 und 320 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.

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