Kreisausschuss

Finanzielle Feinheiten der Schülerbeförderung im Kreis Straubing-Bogen


Schüler, die Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten haben, können künftig auch dann das 49-Euro-Ticket nutzen, wenn ihre Fahrten zur Schule weniger kosten. Den Unterschied zu den 49 Euro müssen aber die Eltern bezahlen.

Schüler, die Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten haben, können künftig auch dann das 49-Euro-Ticket nutzen, wenn ihre Fahrten zur Schule weniger kosten. Den Unterschied zu den 49 Euro müssen aber die Eltern bezahlen.

Mit dem 49-Euro-Ticket hat sich der Kreisausschuss in seiner Sitzung am Montag im Landratsamt befasst. Und zwar mit der Frage, ob der Landkreis Schülern, die Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten haben, das Deutschlandticket bezuschussen soll, falls der Tarif für die Fahrt zur Schule unter 49 Euro im Monat liegt.

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