Eigenwasserversorgung Schwarzach

Bürgerbegehren zulässig: ein Zweites wird angestrebt


Ob in der Gemeinde Schwarzach nur eigenes Wasser aus dem Hahn kommt oder ob eine Fernleitung von Perasdorf gebaut wird, entscheidet das Bürgerbegehren. Es war am Donnerstagabend für zulässig erklärt worden.

Ob in der Gemeinde Schwarzach nur eigenes Wasser aus dem Hahn kommt oder ob eine Fernleitung von Perasdorf gebaut wird, entscheidet das Bürgerbegehren. Es war am Donnerstagabend für zulässig erklärt worden.

Von Redaktion Landkreis Straubing-Bogen

Am Ende stand das Ergebnis fest: Das Bürgerbegehren ist zulässig. In der außerordentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend in der Neuen Turnhalle in Schwarzach waren die vorhandenen 80 Zuhörerplätze besetzt. Die Kapazität war ausreichend, sodass niemandem der Zutritt verweigert werden musste.

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