Überprüfung
Staatsanwalt: Kein Anfangsverdacht für Straftat bei Hauzenberger Pfarrer
Gegen einen im Bistum Passau abgesetzten Pfarrer liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft kein Anfangsverdacht für eine konkrete Straftat vor. Das teilte ein Behördensprecher mit. Es habe ein Vorermittlungsverfahren gegeben, nachdem das Bistum die Ermittler eingeschaltet hatte.
Bischof Stefan Oster hatte dem Pfarrer einer niederbayerischen Gemeinde am Freitag ein Zelebrationsverbot sowie ein Verbot des öffentlichen Auftritts als Priester auferlegt. Das Bistum hatte zuvor von Vorwürfen gegen den Mann berichtet, unter anderem bezüglich des Umgangs mit Alkohol. Der Sachverhalt sei daher den staatlichen Ermittlungsbehörden zur Prüfung vorgelegt worden. Der Pfarrer weist die Vorwürfe zurück. Sein Anwalt begrüßte die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft: Der Pfarrer habe sich "nichts zuschulden kommen lassen".