Tierseuche

Vogelgrippe: Schwan im Landkreis Freising positiv getestet

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Im Landkreis Freising wurde ein toter Schwan positiv auf die Vogelgrippe getestet. (Symbolbld)

Im Landkreis Freising wurde ein toter Schwan positiv auf die Vogelgrippe getestet. (Symbolbld)

Von Redaktion idowa

Jetzt ist die Vogelgrippe erneut im Landkreis Freising angekommen. Nach ersten Meldungen aus benachbarten Landkreisen wie im Landkreis Dingolfing-Landau in den vergangenen Tagen sei die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, nun bei einem toten Schwan im Gemeindebereich Eching nachgewiesen worden, teilt das Landratsamt Freising am Dienstag mit. Das Veterinäramt Freising ruft alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) wurden zwischen dem 1. September und dem 20. Oktober in Deutschland 15 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügelhaltungen in insgesamt sieben Bundesländern festgestellt. Im ähnlichen Zeitraum wurden im bayerischen Wildbestand sieben tote Wildvögel positiv auf das hochansteckende Virus getestet. Die aktuellen Fälle zeigen, dass das Virus in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist, wodurch auch das Risiko der Einschleppung in Vogel- und Geflügelhaltungen steigt.

In seiner Risikoeinschätzung zur hochpathogenen aviären Influenza H5 (HPAI H5) vom 20. Oktober stuft das FLI das Risiko der Einschleppung, Ausbreitung und Verschleppung der Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko des Eintrags der Viren in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein.

Sicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen

Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, sei laut Landratsamt eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln könne die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen, unter anderem Tötung des Bestandes, Stallpflicht, verhindert werden.

Auf zukünftige Stallpflicht vorbereiten

In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt Freising alle (Hobby-) Geflügelhalter, sich auf eine zukünftige Stallpflicht vorzubereiten. Bereits jetzt sei darauf zu achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere wie einem engmaschigen Gitterzaun eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.

Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- beziehungsweise Landwirtschaftsamt angezeigt hat, müsse das umgehend nachholen. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

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