Schutzzone errichtet

3.000 tote Tiere: Vogelgrippe im Kreis Dingolfing-Landau nachgewiesen

In einem Betrieb bei Simbach ist das für Geflügel hochansteckende H5N1-Virus nachgewiesen worden. Der Bestand musste aus Schutzgründen getötet werden. Auch für andere Halter hat der Fall Auswirkungen.

Im Landkreis Dingolfing-Landau wurde ein Fall von Vogelgrippe bekannt. Daraufhin wurde eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern eingerichtet. 

Im Landkreis Dingolfing-Landau wurde ein Fall von Vogelgrippe bekannt. Daraufhin wurde eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern eingerichtet. 

Von Redaktion idowa, und dpa

Erstmals in diesem Jahr ist in Bayern ein Fall von Vogelgrippe bekanntgeworden. In einem Gänsemastbetrieb im Landkreis Dingolfing-Landau musste der Bestand deswegen getötet werden, wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen mitteilte.

Das Friedrich Loeffler Institut hat das hochansteckende H5N1-Virus nun in einem Betrieb bei Simbach nachgewiesen, wie Bürgermeister Herbert Sporrer in der jüngsten Gemeinderatssitzung am Dienstagabend bestätigte. Der Betriebsleiter sei „fix und fertig“, sagte Sporrer. 

Was wir wissen:

„Die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige Tötung der Tiere des betroffenen Bestandes wurde eingeleitet“, heißt es in einer Mitteilung des LGL. Demnach waren in dem Betrieb innerhalb weniger Tage fast 3.000 Tiere verendet. Wie das Landratsamt auf unsere Nachfrage sagt, wurden davon insgesamt 422 Gänse getötet, die restlichen Tiere starben durch das Virus. Nachgewiesen war das Virus laut LGL bei fünf Tieren. 

Damit wird nun um den betroffenen Betrieb gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern festgelegt. Dies betrifft auch Gemeinden im benachbarten Landkreis Rottal-Inn (Malgersdorf sowie Arnstorf). Diese Schutzzone muss mindestens 21 Tage aufrecht erhalten und kann gegebenenfalls auch um neun Tage verlängert werden. Eine Überwachungszone hingegen muss mindestens 30 Tage errichtet bleiben. Derzeit finden im betroffenen Betrieb noch Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen statt. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten beginnen die Mindestlaufzeiten für die Schutz- und Überwachungszonen.

Die Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen, dass weder Geflügel noch Eier oder Geflügelprodukte aus den beiden Zonen gebracht werden dürfen. Innerhalb des Zehn-Kilometer-Radius müssen alle Geflügelbesitzer - Hobbyhalter eingeschlossen - ihre Tiere in den Stall sperren. Die genauen Regelungen hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung zusammengefasst.

Das habe massive Auswirkungen auf andere landwirtschaftliche Betriebe. „Es kann um Existenzen gehen“, sagte Bürgermeister Herbert Sporrer in der jüngsten Gemeinderatssitzung. In dieser Zeit dürften die Betriebe nicht verkaufen. Es werde daran gearbeitet, Lösungen zu finden.

Sporrer wies darauf hin, dass der Markt Simbach nur wenig in die getroffenen Maßnahmen involviert sei. Ansprechpartner bei Fragen seien vorrangig die Veterinärämter in den Landratsämtern Dingolfing-Landau und Rottal-Inn – nachdem Bereiche der Beobachtungszone auch in diesem Landkreis liegen.

Was wir nicht wissen:

Derzeit noch unklar ist, wie es zu dem Ausbruch der Vogelgrippe in dem Betrieb im Landkreis Dingolfing Landau kam.

Über die Geflügelpest:

Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist unter Tieren stark ansteckend. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekanntgeworden. Dennoch sollten Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.

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