Erster Fall
Infizierte Wildgans: Die Vogelgrippe erreicht den Landkreis Kelheim

THW Freising
Nur mit Schutzausrüstung: Im Landkreis Freising hilft das THW aktuell bei der Bergung von toten Wildvögeln. Wer einen toten Vogel findet, soll ihn keinesfalls berühren und das Veterinäramt verständigen.

Die Vogelgrippe hat nun auch den Landkreis Kelheim erreicht: In Schwaig in der Gemeinde Neustadt an der Donau wurde laut Landratsamt eine Wildgans gefunden, die mit dem Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI/Vogelgrippe) infiziert war. Geflügelzüchter im Landkreis sollen sich jetzt auf eine mögliche Stallpflicht vorbereiten.
Nachdem es in der Region bereits mehrere Fälle von infizierten Tieren gegeben hat, liegt auch der erste Fall im Landkreis Kelheim vor: Man habe „diese Woche Kenntnis über das Virus bei einer Wildgans (Fundort Gemeinde Neustadt, Schwaig) erlangt“, teilt das Landratsamt mit. Die Bestätigung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), dass es sich bei der verendet gefundenen Graugans um HPAI-Viren handelt, liege vor.
In der Pressemitteilung ruft das Landratsamt Geflügelhalter zu erhöhter Vorsicht auf und bereitet sie auf mögliche Maßnahmen vor. Alle Geflügelhalter, auch private, und unabhängig von der Zahl des Geflügels, sind angehalten, spätestens jetzt ihren Bestand an das Veterinäramt zu melden. Grundsätzlich gilt diese Pflicht ohnehin.
Auf mögliche Stallpflicht vorbereiten
Weiter sind Geflügelhalter dazu aufgerufen, Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen - unter anderem Tötung des Bestandes - zu verhindern. Hierzu gehören laut Landratsamt beispielsweise Maßnahmen gegen unbefugtes Betreten der Haltungen zu ergreifen, auf Schuh- und Kleiderwechsel und Reinlichkeit zu achten sowie Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu unterbinden.
Empfehlungen zu Sicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, werden dazu aufgerufen, sich auf eine mögliche zukünftige Stallpflicht in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung vorzubereiten.
Auf mögliche Stallpflicht vorbereiten
Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln muss laut Landratsamt nachhaltig unterbunden werden. Bei Anordnung einer Aufstallpflicht sind Volieren gestattet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere - zum Beispiel ein engmaschiger Gitterzaun - eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert ist.
Das Krankheitsbild kann bei den Wildvogel- und Hausgeflügelarten erheblich variieren. Die Infektion kann sich bei Hühnervögeln unter anderem in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Ödemen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 Prozent) äußern. Oft sterben infizierte Tiere ohne vorherige Auffälligkeiten. Ausgewachsene Wasservögel sind dagegen häufig symptomlos. Bei erhöhter Sterblichkeit im Geflügelbestand muss zwingend an eine Vogelgrippe-Infektion gedacht und der Tierarzt und das Veterinäramt hinzugezogen werden.
Tote Wildvögel nicht berühren und melden
Sollten verendete Wildvögel im Landkreis aufgefunden werden, bittet das Landratsamt um Meldung beim Veterinäramt unter Telefon 09441/207-7100 oder per E-Mail an veterinaerabteilung@landkreis-kelheim.de. Verendete Tiere sollten keinesfalls berührt werden, warnt das Landratsamt.








