Obdachlosenhilfe

Verwirrender Hinweis auf Landshut-Homepage


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Der Hinweis auf der Homepage der Stadt Landshut scheint eine rechtserhebliche Tatsache zu behaupten. 

Auf eine "rechtswidrige Praxis der Stadt" ist unsere Redaktion von einem Experten einer unabhängigen Fachstelle im Zuge von Recherchen zu Wohnungslosigkeit in Landshut hingewiesen worden. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Hinweis auf der Internetseite der Stadt: Dort heißt es, dass nur Menschen, die hier obdachlos würden, mit einer Notunterkunft geholfen werden könne. Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) sei es aber gerade egal, wo jemand obdachlos werde - Hauptsache sei, dass er sich melde. Aber: Würde man sich überhaupt melden oder wäre man abgeschreckt, wenn man bereits gelesen hat, dass die Stadt nicht zuständig ist? Auf Nachfrage spricht man bei der Stadtverwaltung von einem Missverständnis.

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