Gericht kann Falschaussage nicht nachweisen

Schuld waren die High Heels

Wollte Studentin Freund decken?


Von Redaktion Landshut Stadt

Sie hatte Hunger. Er wollte nach Hause. Da flogen die Fetzen zwischen einem jungen Paar. Wie es dabei zu der eingeschlagenen Glasscheibe an einer Eingangstür in der Schirmgasse gekommen ist, beschäftigte die Justiz vergangene Woche bereits zum dritten Mal. Zunächst hatte das Amtsgericht den Mann, der etliche Schnittwunden an der Hand davongetragen hatte, wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. In zweiter Instanz erfolgte aber der Freispruch. Es stehe definitiv fest, dass es einen Schlag gegeben habe, so die Begründung, ein bedingter Vorsatz sei aber nicht nachzuweisen. Die Freundin des Angeklagten hatte in erster Instanz den Vorfall im Herbst 2017 als Unfall dargestellt - eine Einlassung, der die damalige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nicht folgen wollte. Sie könne sich nicht daran erinnern, dass die Zeugin "was von einem Schlag" gesagt hätte. Es habe vielmehr alles darauf hingedeutet, dass die Frau ihren Freund habe decken wollen. Die Staatsanwältin erhob Anklage wegen uneidlicher Falschaussage - und die 25-jährige Studentin fand sich plötzlich selbst auf der Anklagebank wieder.

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