Amtsgericht

Schläge für Ex-Freundin nicht nachweisbar - Freispruch in Landshut


Nach zwei teils turbulenten Verhandlungstagen war der Einspruch gegen den Strafbefehl erfolgreich.

Nach zwei teils turbulenten Verhandlungstagen war der Einspruch gegen den Strafbefehl erfolgreich.

Jede Menge Ärger eingebracht hat eine 28-jährige Polin ihrem in Landshut lebenden Ex-Freund. Um das gemeinsame Kind nach der Geburt im Klinikum besuchen zu können, hatte sich der 32-Jährige im Dezember 2021 einen gefälschten Impfpass besorgt - und wurde ein Jahr später wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zwischenzeitlich hatte die 28-Jährige das Kind nach Polen entführt. Nun musste sich der mehrfach vorbestrafte Mann wegen Körperverletzung und Bedrohung zulasten seiner Ex-Freundin vor dem Amtsgericht verantworten.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat