Amtsgericht Landau
Verworrener Fall: Gab es einen Tritt ins Gesicht oder nicht?

Arne Dedert/dpa
Da einem der beiden Männer der angeklagte Fußtritt in Richtung des am Boden liegenden Opfers nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, blieb dem Richter nichts anderes übrig, als den 22-Jährigen freizusprechen.
Mehr Fragezeichen als Antworten blieben nach der Schöffensitzung gegen zwei 22-jährige Männer, die sich bereits am 6. November wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Landau verantworten mussten.
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