Amtsgericht Landau

Verworrener Fall: Gab es einen Tritt ins Gesicht oder nicht?

Hat einer der beiden Angeklagten das bereits am Boden liegende Opfer mit dem Fuß getreten oder dies versucht? Auch zwei neue Zeugen konnten kein Licht ins Dunkel eines verworrenen Falls bringen.

Da einem der beiden Männer der angeklagte Fußtritt in Richtung des am Boden liegenden Opfers nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, blieb dem Richter nichts anderes übrig, als den 22-Jährigen freizusprechen.

Da einem der beiden Männer der angeklagte Fußtritt in Richtung des am Boden liegenden Opfers nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, blieb dem Richter nichts anderes übrig, als den 22-Jährigen freizusprechen.

Mehr Fragezeichen als Antworten blieben nach der Schöffensitzung gegen zwei 22-jährige Männer, die sich bereits am 6. November wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Landau verantworten mussten.

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