In flagranti

Verhandlung in Straubing: Verleumdung oder nicht?

Einem 69-Jährigen wird vorgeworfen, er habe verbreitet, seine Frau mit einem Minderjährigen beim Geschlechtsverkehr erwischt zu haben - er selbst streitet alles ab.

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Vor dem Amtsgericht musste sich ein 69-Jähriger verantworten.

Vor dem Amtsgericht musste sich ein 69-Jähriger verantworten.

Vor dem Amtsgericht musste sich ein 69-Jähriger wegen Verleumdung, also der wissentlichen Verbreitung von unwahren Tatsachen über Personen, verantworten.

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