Verschärfte Maßnahmen

Dingolfing-Landau überschreitet Inzidenzwert von 35


Das Robert-Koch-Institut meldete am Montag für den Landkreis Dingolfing-Landau einen Inzidenzwert von 36,2 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage (Symbolbild).

Das Robert-Koch-Institut meldete am Montag für den Landkreis Dingolfing-Landau einen Inzidenzwert von 36,2 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Dingolfing-Landau hat den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 am Montag überschritten. Das teilte das Landratsamt mit. Damit werden die Maßnahmen im Landkreis verschärft.

Das Robert-Koch-Institut meldete am Montag für den Landkreis Dingolfing-Landau einen Inzidenzwert von 36,2 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tage. Dadurch gelten ab Mitternacht verschärfte Corona-Maßnahmen. Sobald der Wert unterschritten wird, gelten sie noch volle sechs Tage weiter.

Folgende Maßnahmen gelten ab Mitternacht:

  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal zehn Personen begrenzt. Dies gilt auch für Veranstaltungen nach § 5 Abs.2 der 7.BayIfSMV, beispielsweise für Geburtstage oder Hochzeiten, Vereins-und Parteisitzungen, selbst wenn sie in der Gastronomie stattfinden.
  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere bei öffentlichen Gebäuden oder Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz. Zudem gilt die Maskenpflicht auf Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Es gilt wieder Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen.
  • Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.

Bei Nicht-Einhalten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt weiter. Aufgrund der erhöhten Nachfrage in Bezug auf das Coronavirus wird ab Dienstag, bis Freitag, 23. Oktober, das Bürgertelefon wieder eingerichtet. Es ist von 10 bis 12 Uhr und am Freitag von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 08731 87-200 erreichbar. Die Teststation ist unter der Woche von 12 bis 19 Uhr geöffnet.