Corona-Pandemie

Corona-Ampel steht in Dingolfing-Landau weiterhin auf gelb


Das Landratsamt Dingolfing-Landau meldet auch am Mittwoch einen Inzidenzwert über dem Signalwert von 35 (Symbolbild).

Das Landratsamt Dingolfing-Landau meldet auch am Mittwoch einen Inzidenzwert über dem Signalwert von 35 (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Dingolfing-Landau bleibt weiter über dem Signalwert von 35. Aktuell gelten 49 Personen als laufende Fälle, 1.070 Personen haben sich seit Beginn der Pandemie infiziert, elf Menschen sind mit oder an Corona gestorben. Laut Robert-Koch-Institut liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert bei 40,3 (Stand: 21. Oktober, 11 Uhr).

Für den Landkreis bedeutet der überschrittene Wert, dass die Maßnahmen der Phase "Gelb" auch in den Bildungseinrichtungen analog zur Corona-Ampel der Staatsregierung gelten: Für weiterführende Schulen ab Jahrgangsstufe 5 gilt die Maskenpflicht am Platz, wenn der nötige Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. In Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten müssen feste Gruppen gebildet werden. Leider muss hier an der generellen Maskenpflicht für das Personal festgehalten werden.

Weil sich die Nachfragen häufen, wie sich der Inzidenzwert berechnet, wird die Zahl im Folgenden erklärt:

• Die Sieben-Tage-Inzidenz berechnet sich aus allen neuen Fällen der letzten sieben Tage. Diese werden aufaddiert und in Relation zu 100.000 Einwohnern gesetzt.

• Aktive Fälle - wie in den Statistiken des Landratsamtes ausgewiesen - sind hingegen all die, welche sich momentan in Quarantäne von mindestens zehn Tagen befinden. Der Inzidenzwert spiegelt nicht die absolute Zahl an Corona-Fällen wider.

• Das Gesundheitsamt meldet die aktuellen Zahlen täglich an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Das LGL wiederum meldet an das Robert-Koch-Institut (RKI). Durch den Meldeprozess kann es zu Verzögerungen und unterschiedlichen Zahlenangaben kommen.

• Ob strengere Beschränkungen in Kraft treten, richtet sich laut bayerischem Gesundheitsministerium nach dem höheren Wert.