Handy ins Gesicht geschlagen?

35-Jähriger am Amtsgericht Landau zu Bewährungsstrafe verurteilt


Noch ist das gegen den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung gefällte Urteil nicht rechtskräftig.

Noch ist das gegen den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung gefällte Urteil nicht rechtskräftig.

"Es gibt keinen Grund, jemanden zu schlagen." Diese klare Botschaft hat Richterin Eva Ruhland dem Angeklagten während der Verhandlung und in ihrer Urteilsbegründung mit auf den Weg gegeben. Ein 35-jähriger Rumäne war am Donnerstag vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Am 18. September vergangenen Jahres soll der Mann seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Dingolfing mit einem Mobiltelefon ins Gesicht geschlagen haben. Letztendlich wurde der Rumäne schuldig gesprochen und bekam eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten aufgebrummt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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