Biber zum Abschuss frei gegeben

Landratsamt kann zur Abwendung wirtschaftlicher Schäden Genehmigungen erteilen


Sie sehen putzig aus, können aber große Schäden anrichten. Im Landkreis Deggendorf werden im Schnitt jährlich 53 Biber gefangen oder getötet.

Sie sehen putzig aus, können aber große Schäden anrichten. Im Landkreis Deggendorf werden im Schnitt jährlich 53 Biber gefangen oder getötet.

Von Redaktion Deggendorf

Biber (Castor fiber) sind grundsätzlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz stark geschützt. Zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden, im Interesse der Gesundheit des Menschen sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit kann es in bestimmten Gebieten nach der sogenannten Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) des Freistaates Bayern gestattet werden, Biber in der Zeit vom 1. September bis 15. März zu fangen und zu töten.

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