Amtsgericht

Wie eine Mofafahrt in Cham einen 38-Jährigen fast ins Gefängnis bringt

Der Fahrer will nicht gewusst haben, dass er für den Roller einen Führerschein braucht. Angesichts seiner Vorstrafen wird es für ihn vor Gericht brenzlig.


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Mit einem Fahrverbot und einer saftigen Geldstrafe hat der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen.

Von Redaktion Cham

Es gibt Leute, die gehen für einen Ladendiebstahl ins Gefängnis. Und solche, die wegen einer Schwarzfahrt mit dem Mofa auf der Schwelle zum Knast stehen. Derartige Vergehen sind zwar eigentlich Bagatelldelikte, doch bei unbelehrbaren Wiederholungstätern reicht oft schon ein Tropfen, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Wie im Fall eines 38 Jahre alten Produktionsmitarbeiters, der mit seinem Roller in eine Polizeikontrolle geriet. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz der für das Zweirad erforderlichen Fahrerlaubnis war. Was bei einem Mann, gegen den zwei Bewährungen laufen, einem Damoklesschwert gleichkommt. Das Jahr 2024 war gerade vier Tage alt, als eine Polizeistreife am helllichten Nachmittag am Taschinger Berg einen Rollerfahrer anhielt. Der Mann kam von der Arbeit, sein Gefährt hatte ihn gerade zwei Kasten Bier gekostet. Den Roller brauchte er, weil er keinen Führerschein hat und ihm der Fußweg zum Arbeitgeber zu weit war. Er sei davon ausgegangen, sagt er zu Richter Dr. Thomas Strauß, dass es sich um ein auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer/gedrosseltes Mofa handelt. Und ein solches dürfe er mit seiner Prüfbescheinigung fahren. Das ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine Ausbildung mit anschließender theoretischer Prüfung.

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