"Ich habe nix gewusstet"

Wenn tschechisches Verkehrsrecht deutsches trifft


Fahren ohne Fahrerlaubnis legte der Staatsanwalt einer 47-jährigen Tschechin zur Last.

Fahren ohne Fahrerlaubnis legte der Staatsanwalt einer 47-jährigen Tschechin zur Last.

Wer in Deutschland ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt, muss seinen Führerschein abgeben und bekommt diesen nach Ablauf der Sperre wieder zugestellt. In Tschechien ist das anders. Dort muss nach einem Fahrverbot die Fahrerlaubnis beantragt werden. Was zwar ein reiner Verwaltungsakt ist, aber bei Zuwiderhandlung fatale Folgen haben kann. Das musste eine tschechische Schneiderin, die seit einem guten Jahrzehnt in Deutschland lebt, am Donnerstag vor dem Chamer Amtsgericht leidvoll erfahren.

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