Arbeitsgericht Cham

Vorgesetzter verliert Job nach Belästigung


Den Faux pas hat sich der Mann in seiner Freizeit geleistet

Den Fauxpas hat sich der Mann in seiner Freizeit geleistet.

Mit Kündigungen ist es nie leicht. Nicht für den, der sie ausspricht, nicht für den, der sie erhält. Anfang August wog der Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen den Tisch-Chef einer bayerischen Spielbank so schwer, dass ihn sein Arbeitgeber, der Freistaat Bayern, außerordentlich kündigte. Das Problem dabei: Diese Kündigung beruhte auf einem Fauxpas, den sich der Mann in seiner Freizeit geleistet hatte.

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