Arbeitsgericht Cham
Überstunden ruinieren den Betrieb? Bäckermeister beklagt Bäckermeister
9. Juli 2023, 14:04 Uhr
Von
Jasmin Gassner
Der Manteltarifvertrag gilt. Punkt. Er ist so etwas wie "Gesetz", sagt der Vorsitzende Richter Veit Zitzmann zum Beklagten, einem Bäckermeister aus dem Landkreis. Da hilft es auch nichts, wenn im Arbeitsvertrag, den ein bei ihm beschäftigter Bäckermeister unterschrieben hat, die Rede davon sei, dass der Tarifvertrag eben nicht gut.
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