Aus dem Amtsgericht
Kein rechtsfreier Raum
26. März 2019, 12:28 Uhr aktualisiert am 26. März 2019, 18:29 Uhr
![Die Silhouette eines jungen Mannes ist vor einem Bildschirm mit dem Schriftzug des Online-Netzwerks Facebook zu sehen.](https://www.idowa.de/imgs/04/2/1/7/5/5/3/9/tok_787cb6a4f1c2503c8b054914e3ae917f/w800_h450_x800_y450_4decd5e2-07a4-4af5-9c63-1281d7b5338f_1-9698970668de5455.jpg)
picture alliance/dpa
Die Silhouette eines jungen Mannes ist vor einem Bildschirm mit dem Schriftzug des Online-Netzwerks Facebook zu sehen.
Viele glauben immer noch, das Internet sei ein rechtsfreier Raum. Doch das ist es nicht, wie ein 50 Jahre alter Kraftfahrer aus dem Chamer Umland am Dienstag im Chamer Amtsgerichtssaal am Dienstag leidvoll erfahren musste. Wegen eines Facebook-Kommentars, der rechtlich ein Vergehen der Volksverhetzung darstellt, verurteilte ihn Richterin Birgit Fischer zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat