Auf direktem Weg

Neue Regeln für Grenzgänger und Grenzpendler


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Tschechische Grenzpendler dürfen nicht mehr vor oder nach der Arbeit im Landkreis Cham Einkäufe erledigen. 

Von Redaktion Cham

Im Landkreis Cham treten am Donnerstag neue Regelungen für Grenzgänger und Grenzpendler sowie für Betriebe in Kraft. Das gab das Landratsamt Cham in einer Pressemitteilung bekannt. Danach dürfen sich Grenzgänger aus einem Hochinzidenzgebiet wie Tschechien nur mehr auf direktem Weg an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte begeben und müssen diese nach der jeweiligen Tätigkeit auf direktem Wege wieder verlassen. Sie dürfen also beispielsweise nicht mehr einkaufen. Während des Aufenthalts im Landkreis ist Grenzgängern ein Aufenthalt außerhalb des Schul- oder Betriebsgeländes nur gestattet, wenn es erforderlich ist oder zur Vornahme eines Corona-Tests dient.

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