Justiz

"Ich liebe ihn doch!"

Alkoholikerin fügt ihrem Lebensgefährten im Suff zwei Messerstiche zu


sized

Ähnlich wie im Jugendstrafrecht, wo nicht Sühne, sondern Erziehung im Vordergrund steht, ist am Dienstag vor dem Chamer Schöffengericht im Fall einer 53 Jahre alten, wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten Frau nicht die Strafe an sich das juristische Maß aller Dinge gewesen. Vielmehr ging es Verteidiger und Richtern erkennbar darum, wie die Harz-IV-Empfängerin dem Teufel Alkohol abschwören oder ihn zumindest in Zaum halten kann.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat