Müll aus Corona-Haushalten

Hinweise der Kreiswerke Cham


Auf besondere Regeln zur Müllentsorgung in Zeiten der Corona-Pandemie weisen die Kreiswerke Cham hin.

Auf besondere Regeln zur Müllentsorgung in Zeiten der Corona-Pandemie weisen die Kreiswerke Cham hin.

Von Redaktion idowa

Wie mit Müll aus Haushalten mit Corona-Infizierten umzugehen ist, thematisieren die Kreiswerke Cham in einer Pressemitteilung am Dienstag.

Für Abfälle aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-Infizierte aufhalten, gelten besondere Regeln. Die Kreiswerke Cham weisen daraufhin, dass alle Abfälle, die mit dem Virus kontaminiert sein könnten, ausschließlich über den Restmüll entsorgt werden müssen.

Auch beim Verpacken des Mülls gibt es einiges zu beachten: Müll, der möglicherweise mit dem Coronavirus kontaminiert ist, darf nicht über andere Sammelsysteme, wie die Biotonne oder die Papiertonne entsorgt werden. Auch auf den Wertstoffhöfen hat der Müll nichts zu suchen. Stattdessen gehört dieser Abfall in die graue Restmülltonne, erklären die Kreiswerke Cham. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde.

Grundsätzlich gilt für private Haushalte mit ambulant betreuten Covid-19-Verdachtsfällen und Leichterkrankten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen.

Glasabfälle können wie bisher über die separaten Sammelsysteme entsorgt werden. Um niemanden zu gefährden, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werde, sondern sind ausschließlich in stabile, reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und dichte Behältnisse zu verpacken.

Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchsichtigen Einwegbehältnissen, wie etwa einer leeren Geschirrspülflasche, sicher verpackt. Ist der Corona-Müll richtig eingepackt, sollten zum Schutz des Personals der Müllabfuhr die Griffe der Restmülltonne gereinigt/desinfiziert werden. Dadurch sinkt die Ansteckungsgefahr.

Fallen aufgrund der oben genannten Empfehlungen Übermengen beim Restmüll an, sind diese ebenfalls sicher verpackt in stabilen Behältnissen in gebührenpflichtigen Zusatzsäcken (Gebühr: 3,80 Euro pro Stück) zu sammeln. Diese Zusatzsäcke sollten so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen bis kurz vor der Abholung aufbewahrt werden. Die Säcke müssen zudem auch fest verschlossen sein - zum Beispiel durch Zuknoten - und können so neben die Restmülltonne zur Entsorgung bereitgestellt werden.