Umgang mit Hausmüll

Quarantäne-Haushalte müssen nicht trennen


Haushalte, in denen infizierte Personen leben, sollen den Müll nicht mehr trennen.

Haushalte, in denen infizierte Personen leben, sollen den Müll nicht mehr trennen.

Von Redaktion Cham

Das Umweltbundesamt hat zusammen mit dem Bayerischen Umweltministerium Kriterien für den Umgang mit Abfällen aus Privathaushalten, in denen infizierte Personen leben, festgelegt:

• Neben Restmüll müssen auch Verpackungsabfälle (Wertstoffhof), Altpapier und Biomüll ausschließlich in der Restmülltonne entsorgt werden.

• Sämtliche dieser Abfälle müssen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Einzelgegenstände, wie Taschentücher, dürfen nicht lose in Abfalltonnen geworfen werden.

• Abfallsäcke müssen durch Verknoten oder Zubinden verschlossen werden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Müllsäcke müssen möglichst sicher verstaut werden, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.

Entsorgung von Glasabfällen und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle: Diese Wertstoffe/Abfälle dürfen nicht über den Wertstoffhof/Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen gesammelt werden und können nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt verwertet/entsorgt werden. Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung.