Amtsgericht Cham

Hausfrau muss zwei Monate ins Gefängnis


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Gesetze sind manchmal gnadenlos, wie sich im Fall einer 52 Jahre alten Hausfrau bewiesen hat.

Der Staatsanwalt machte sich die Sache wahrlich nicht leicht. Wenn das Gesetz es zugelassen hätte, wäre einer 52 Jahre alten Hausfrau aus Niederbayern das Gefängnis wohl erspart geblieben. Zumal es das Leben wahrlich nicht gut mit ihr gemeint hat. Von einem gewalttätigen Mann bis zum Brustkrebs reichen die Schicksalsschläge. Trotzdem bekam sie am Ende eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten - weil Gesetze in manchen Fällen gnadenlos und Staatsanwälte eben an diese Gesetze gebunden sind.

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