Arbeitsgericht Cham
Betriebsleiter will Schmerzensgeld wegen Mobbings
19. Februar 2022, 8:00 Uhr aktualisiert am 19. Februar 2022, 8:00 Uhr
Von
Philipp Bauer
Arbeitsrechtlich müsse Mobbing einem Zweck dienen: der Herabsetzung oder Schikane einer Person. So erklärte es Richter Veit Zitzmann am Freitag vor dem Arbeitsgericht in Cham. Ein ehemaliger Betriebsleiter eines Textilunternehmens aus dem nördlichen Landkreis hat seinen früheren Arbeitgeber zweigleisig verklagt: Er wollte Resturlaub und Überstunden geltend machen sowie Schmerzensgeld für eine psychische Erkrankung, die er Angriffen im Betrieb zu verdanken habe.
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