Amtsgericht Cham
57-Jähriger fühlt sich von Polizisten verfolgt
3. März 2022, 8:00 Uhr aktualisiert am 3. März 2022, 8:00 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Rechtsprechung kann manchmal ganz schön spitzfindig sein. Wie im Fall eines 57 Jahre alten Mannes aus dem östlichen Landkreis Cham. Dieser sollte wegen Bedrohung, Verleumdung sowie falscher Verdächtigung insgesamt 6.000 Euro Geldstrafe zahlen und hatte dagegen Einspruch eingelegt. Mit Erfolg. Denn Amtsrichter Dr. Thomas Strauß sprach ihn am Dienstag frei. Es sei zwar "unschön, was der Mann gesagt habe, jedoch nicht strafbar".
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