Arbeitsgericht Cham

200.000 Euro fehlen: Viele Fragezeichen in der Abrechnung eines Hoteliers

Ein Gastronom beschuldigt zwei Servicekräfte des Diebstahls über Jahre hinweg. Sie sollen Umbuchungen vorgenommen und die Differenz in bar behalten haben. Das hat ihre Kündigung zur Folge und wohl ein Strafverfahren.


Zwei Bedienungen wollen sich vor dem Arbeitsgericht in Cham noch ihren ausstehenen Lohn holen. Den bekommen sie, aber die Kündigungsvorwürfe werfen kein gutes Licht auf die beiden.

Zwei Bedienungen wollen sich vor dem Arbeitsgericht in Cham noch ihren ausstehenen Lohn holen. Den bekommen sie, aber die Kündigungsvorwürfe werfen kein gutes Licht auf die beiden.

Eine gute Bedienung lässt kein Gastronom so einfach ziehen, zwei Servicefachkräfte noch weniger. Vor allem, wenn sie, wie im vorliegenden Fall acht beziehungsweise neun Jahre schon kellnern. Deswegen hat es auch geschlagene fünf Wochen gedauert, bis der beklagte Hotelier und Gastronom zwei seiner Angestellten die außerordentliche Kündigung ausgesprochen hat. Sein Vorwurf: Die beiden haben geklaut. In großem Stil und mit System Geld abgezwackt.

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